Informationen zum EfA-Dienst "digitaler Bauantrag"
Das Land Niedersachsen hat Ende des Jahres 2022 mit dem themenfeldführenden Land Mecklenburg-Vorpommern zum Themenfeld "Bauen und Wohnen" einen Nachnutzungsvertrag für die Leistungen aus den Umsetzungsprojekten "Bauvorhaben 1 und 2" geschlossen. Die niedersächsischen Kommunen haben die Möglichkeit, die digitalen Antragsstrecken von aktuell 60 LeiKa-Leistungen nachzunutzen. Der Rollout der Nachnutzung wird aktuell durch Konjunkturmittel des Bundes finanziert.
Sie haben ab sofort die Möglichkeit, Ihr Nachnutzungsinteresse dem Projekt P15.1 aus dem Programm digitale Verwaltung Niedersachsen anzuzeigen.
Weitere Informationen zum Umsetzungsprojekt erhalten Sie ebenfalls auf dieser Seite des Themenfeldführers www.digitale-baugenehmigung.de.
Wie geht es weiter?
Um das Nachnutzungsinteresse in Niedersachsen zu identifizieren, ist es notwendig, dass Sie als Behörde das Nachnutzungsinteresse anzeigen. Im Anschluss sind die voraussichtlichen Kosten für die EfA-Online-Dienste konkreter bezifferbar.
Des Weiteren möchten wir Sie gerne einladen, als Pilotkommune an der Umsetzung der Online-Dienste an die landesspezifischen Anforderungen und Konfigurationen teilzunehmen. Innerhalb der Pilotierung testen Sie die Online-Dienste und teilen Ihre Erfahrungen mit. Die Anbindungen an Fachverfahren gehört ebenfalls zur Pilotierung. Weitere Informationen erhalten Sie unter dem oben genannten Reiter "Pilotierung".
Sie haben die Möglichkeit, über das folgende Formular die Interessensbekundung zur Pilotierung oder zur Nachnutzung an das Projekt P15.1 zu übermitteln.
Wir freuen uns über Ihre kurzfristige Teilnahme an der Abfrage
Ansprechpartner/in
Jessica Bockhop | |
ProjektleitungTelefon: 0511 300340-56 E-Mail: kommunalvertreter@govconnect.de |